Gemäß des Bundesimmissionsschutzgesetzes und der daraus resultierenden Störfallverordnung (12. Verordnung zum Bundesimmissionsschutzgesetz), sind wir verpflichtet, unsere Nachbarschaft über uns und das Verhalten im Störfall zu informieren.
Von einem Störfall spricht das Gesetz, wenn größere Mengen von Gefahrstoffen austreten, die für den Mensch oder die Umwelt gefährlich sein können. Ein Störfallbetrieb muss entsprechende Untersuchungen und Dokumentationen bei Behörden einreichen, um einen sicheren Betrieb zu gewährleisten. Hierzu zählt die Anzeige nach §7 Absatz 1, 12. BImSchV. Es wird zwischen der unteren und der oberen Klasse unterschieden. Die Sherwin-Williams Coatings Deutschland GmbH gehört der oberen Klasse an. Ein Teil der Pflichten der oberen Klasse ist es, einen Sicherheitsbericht vorzulegen. Dieser muss spätestens alle 5 Jahre in überarbeiteter Fassung der Behörde erneut vorgelegt werden.
Weitere Informationen erhalten Sie beim Regierungspräsidium Stuttgart, Referat 54.5. Dieser Behörde liegt die Anzeige gemäß §7 Absatz 1 und der Sicherheitsbericht gem. §9 Absatz 1, 12. BImSchV vor.
Das Datum der letzten Betriebsbegehung war am: 04.09.2024