Die Prüfungen und Zulassungen gem. Im 1 – Im 4 erfolgen in Deutschland nach den Vorgaben der ZTV-W und den damit verbundenen „Richtlinien zur Prüfung von Beschichtungssystemen für den Korrosionsschutz im Stahlwasserbau (RPB)“. Neben Laborprüfungen werden zusätzlich noch in Langzeitauslagerungen unsere Systeme auf Herz und Nieren geprüft. Bei positivem Ausgang der Prüfungen erfolgt die Aufnahme in den qualitätsbewertenden Listen der BAW (Bundesanstalt für Wasserbau). Federführend hierfür ist die Bundesanstalt für Wasserbauin Karlsruhe.
Weiterführende Infos zur Bundesanstalt für Wasserbau finden Sie unter www.baw.de.
Die qualitätsbewertenden Listen sind unter der Rubrik - Service & Wissen - Publikationen - Qualitätsbewertung abrufbar.
Die ZTV-W, „Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen– Wasserbau für Korrosionsschutz im Stahlwasserbau“ gelten für alle festen und beweglichen Teile von Stahlwasserbauten und metallischen Ausrüstungsteile von Wasserbauwerken im Neubau und in der Instandhaltung, sowohl im Werk als auchauf der Baustelle. Sie können sinngemäß auch für den Korrosionsschutz von Schiffen, schwimmenden Geräten, Schifffahrtszeichen, Spundwänden an Wasserbauwerken und Offshore-Anlagen angewendet werden.
Aber es erfolgen auch durchaus noch weitere Prüfungen gem. Standards und Vorgaben seitens Energieversorgern, die über diese Anforderungen der ZTV-W hinausgehen. So werden auch spezielle delta T Tests durchgeführt, welche die Eignung unserer Beschichtungssysteme im Falle großer Temperaturgefälle simulieren und prüfen. Bei positivem Ausgang können unsere Beschichtungssysteme dann auch z. B. innerhalb von Kühlwasserleitungen vor Korrosion schützen.
Weiterführende Informationen finden Sie auch in unserer Stahlwasserbau-Broschüre.